Bund-Länder-Beschlüsse stürzen heimische Textil- und Modeindustrie noch tiefer in die Krise

Präsidentin Neumann: Nach Weihnachtsgeschäft fällt nun auch das Ostergeschäft erneut aus! Hilfsangebote der Bundesregierung für die Branche unzureichend

04.03.2021

Berlin: Ob Bekleidung oder Textilien für Haus und Garten – die Bund-Länder-Beschlüsse sind ein schwerer Schlag für die Branche, die den übergroßen Teil ihrer Produkte im Einzel- und Fachhandel verkauft.

Ingeborg Neumann, Präsidentin des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie: „Der verlängerte Lockdown setzt die Umsatzvernichtung für die heimische Mode- und Textilindustrie fort. Durch die Beschlüsse summieren sich zwei ausgefallene Ostergeschäfte und ein Weihnachtslockdown in den Bilanzen unserer mittelständischen Mode- und Textilhersteller, viele davon Traditions- und Familienunternehmen. Die Rücklagen sind aufgebraucht, die Unternehmen bekommen keine Chance, sich von Umsatzrückgängen bis zu 45 Prozent zu erholen. Im Gegenteil: Die unausgegorenen Corona-Teststrategien und die schleppenden Impfungen zerstören die Aussichten auf eine wirtschaftliche Erholung des Einzelhandels. Dies hat bereits jetzt Auswirkungen für die heimischen Hersteller und Modemarken bis weit ins nächste Jahr.“

Die Verlängerung des Lockdowns für weite Teile des Einzelhandels trifft unsere heimischen Mode- und Textilhersteller mit doppelter Wucht. Wo keine Ware verkauft werden darf und kann, bestellt der Handel auch keine neue. Und Waren, die bereits ausgeliefert, aber nicht verkauft werden können, landen wieder in den Lagern der Hersteller. Ingeborg Neumann: „Vor diesem Hintergrund ist es unerklärlich, dass sich die Bundesregierung bislang hartnäckig weigert, die Hersteller dem Einzelhandel gleichzustellen, wenn es um die Berücksichtigung des Wertverlustes von Saisonware bei der Überbrückungshilfe III geht.“ Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie setzt sich deshalb weiter für Fairness an dieser Stelle ein. Es kann nicht angehen, dass heimischen Herstellern in Not etwas verwehrt wird, was Fast-Fashion-Ketten im Zuge der Überbrückungshilfe III beantragen können.